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auch steuerlich erfasst. Nicht enthalten sind darin allerdings die kleineren Erbschaften/Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge liegen. So werden die jährlichen Gesamtüber-tragungen auf ca. 400 Mrd. geschätzt. Auf die veranlagten 113,2 Mrd. wurden 2024 zunächst 13,3 Mrd. an Steuern festgesetzt. Tatsächlich bezahlt dann aber nur 10,0 Mrd. (effektiver Steuersatz von 8,8%), da aufgrund der soge-nannten Schonungsbedarfsprüfung 45 Großerben bei der Vererbung von Unternehmen 3,4 Mrd. an Steuern ganz erlassen wurde. Gemäß der Veröffentlichung des Netzwerk Steuergerechtigkeit vom 03.09.2025 lag damit der tatsäch-liche Steuersatz für Übertragungen über 20 Mio.€ bei 5,9%. Für Übertragungen in Höhe bis zu 200 T€ (über den Frei-beträgen) errechnet sich dagegen ein Steuersatz von um die 13,2%.
In den großen Vermögen und Erbschaften in Deutschland liegen damit ohne Zweifel erhebliche Potenziale, die aus Gerechtigkeitsgründen höher besteuert werden können. Eine Vermögenssteuer wird seit 1997 nach einem Urteil des BVerG gar nicht mehr erhoben, da die korrekte Er-fassung von Marktwerten sehr schwierig und aufwändig ist und daher die Besteuerung von Vermögen von den meisten Ländern abgeschafft wurde (bis auf Spanien, Norwegen und die Schweiz, die 0,6 bis 4,3% ihres Steueraufkommens daraus bestreiten; Frankreich erhebt eine Immobilienver-mögenssteuer und diskutiert neuerdings die Wiedereinfüh-rung einer Reichensteuer). Bei der Erbschaftssteuer be-steht auf jeden Fall großer Reformbedarf auch wenn es nicht trivial ist, für den Übergang von Betriebsvermögen an die nächste Generation Regelungen zu finden, ohne die Fortführung der Unternehmen zu gefährden. Zahlreiche Vorschläge mit einer breiten Bemessungsgrundlage aber einheitlichem, relativ geringem Steuersatz von z.B. 5-10% und großzügigen Stundungsregeln für Unternehmen liegen auf dem Tisch. Noch in diesem Jahr könnte auch ein Urteil des BVerfG die Bundesregierung hier zum Handeln zwingen.
Aufgrund der enormen Herausforderungen vor denen Deutschland steht, wäre nach m.E. aber auch eine (ein-malige) Abgabe auf große Vermögen (etwa ab 10 Mio.€) und hohe Einkommen (ab 500 T€ p.a.) eine denkbare Variante. Gut begründet und mit klar auf Zukunftsprojekte definierter Mittelverwendung würde sich hier kaum jemand ernsthaft dagegen aussprechen können. Um die Probleme der Vermögensbewertung zu umgehen, könnte z.B. nur auf das Geldvermögen der privaten Haushalte abgestellt werden, dass sich aktuell auf 9,4 Billionen Euro beläuft. Werden von den 10% der vermögendsten Haushalte, die zusammen 5,1 Billionen besitzen, einmalig eine Sonderab-gabe von 5% erhoben, so kämen rechnerisch 254 Mrd.€ zusammen.
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