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NEWSLETTER 20/2025:
Reform des Bundestags-Wahlrechts für mehr politische Stabilität?

Nach der (langen) Sommerpause hatte ich vor zwei Wochen einen neuen Newsletter-Artikel über die langfristige Immobilienpreisentwicklung fast fertig, da ist mir der Rechner kaputt gegangen😢. Ich hoffe und warte jetzt darauf, dass die Daten auf der Festplatte gerettet werden können, da ich nur Backups hatte die ein Jahr alt sind... In der Zwischenzeit also zum Auftakt ein anderer Artikel über eine Mischung aus dem Mehrheits- und Verhältniswahlrecht, mit dem zum einen einige Probleme des deutschen Wahrechtsystem gelöst werden könnten. Zum anderen aber v.a. stabile und effektive Regierungen mit weniger Parteien möglich sein sollten, gerade vor dem Hintergrund der weiter erstarkenden AfD. Obwohl dieser Vorschlag wohl kaum Chancen auf Verwirklichung hat: Er wäre allemal besser und demokratischer als ein Verbot der Protestpartei.

Die Zersplitterung der Parteienlandschaft in Deutschland hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Waren mit den Grünen (seit 1983) und der aus der PDS hervorgegan-genen Partei Die Linke bereits ab 1990 bis zu fünf Parteien im Bundestag vertreten (mit CDU/CSU als einer Partei, da-neben die SPD und fast immer die FDP), so sind es seit der Bundestagswahl 2017 mit der AfD bis zu sechs. Zusammen mit der im Jahr 2025 knapp gescheiterten FDP und der Linken-Abspaltung BSW gibt es gegenwärtig sogar sieben aussichtsreiche Parteien.

Erstmals bei der Wahl 2009 haben die ehemals dominie-renden Parteien CDU/CSU und SPD ihre 2/3-Mehrheit im Bundestag verloren. Bei der Bundestagswahl 2021 rutsch-ten sie bei den Stimmenanteilen zusammen erstmals unter 50% und bei der diesjährigen Wahl reichte es gemeinsam mit 45,0% der Stimmen nur noch knapp zu einer Mehrheit der Sitze. In aktuellen Umfragen kommen CDU/CSU und SPD zusammen gerade noch auf einen Stimmenanteil zwischen 38 und 42% und hätten damit keine Regierungs-mehrheit mehr.

Die Bindungswirkung der ehemaligen Volksparteien hat damit entscheidend abgenommen. Gründe hierfür sind zum

einen die langjährigen Großen Koalitionen (2005-2009, 2013-2021), die Zweifel daran haben aufkommen lassen, ob beide Parteien der Mitte überhaupt noch als Hauptkon-kurrenten zu betrachten sind und sie mit ihren über Finanz-mittel erkauften Kompromisslösungen das Land wirklich voranbringen.

Zum anderen hat sich die Gesellschaft sehr stark indivi-dualisiert und traditionelle Stammwählerbindungen gehen zunehmend verloren. Der generelle Vertrauensverlust in die weitgehend aus den gleichen Parteien bestehenden Regierungen (seit 1998 hat es keinen vollständigen Wechsel der regierenden Parteien mehr in Deutschland gegeben) hat dazu geführt, dass auf einzelne Themen oder gesellschaftliche (Fehl-)Entwicklungen fokussierte Herausforderer-Parteien immer mehr Zulauf bekommen.

Die zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft aber auch die immer größer werdende idiologische Pola-risierung der Gesellschaft erschweren natürlich erheblich eine stabile Regierungsbildung. Dieser Trend ist vielfach in Europa zu beobachten und stellt sogar eine Gefahr für die liberale Parteiendemokratie insgesamt dar. Hier will ich mich vor allem mit dem Aspekt des Wahlrechtssystems beschäftigen.

Wir haben alle in der Schule die gravierenden Unterschiede zwischen dem Mehrheits- und dem Verhältniswahlrecht eingebläut bekommen und wahrscheinlich die verzerrenden Effekte des ‚Winner-take-all‘-Systems auf Wahlkreisebene als ungerecht empfunden: Auch mit einem landesweit geringeren Stimmenanteil kann eine Partei eine absolute Mehrheit der Sitze erringen und kleinere Parteien haben kaum eine Chance auf Repräsentierung.

In den USA ist dadurch ein Zweiparteien-System mit immer bedrohlicher werdender Polarisierung zwischen Demokra-ten und Republikanern entstanden. Donald Trump lässt sogar Zweifel an der grundlegenden Voraussetzung von Demokratien aufkommen, die Ermöglichung regulärer Regierungswechsel durch freie und v.a. friedliche Wahlen. Das Mehrheitswahlsystem in Frankreich konnte eine starke Parteienzersplitterung und ein de facto-Patt dreier Lager ohne erkennbare Kompromissfähigkeit nicht verhindern. Und auch in Großbritannien hat es nicht immer stabile Regierungen gegeben und mit Reform UK führt derzeit eine dritte Herausforderer-Partei in Umfragen.

Trotz aller Vorteile hinsichtlich tendenziell stabilerer Mehr-heitsverhältnisse, klarer politischer Verantwortung und der (vermeintlichen) Fokussierung mehr auf die Haltung der gemäßigten Mitte (zumindest der breiten Masse …) stellt das reine Mehrheitswahlrecht in den Augen der mehr konsensorientierten Deutschen wohl kaum eine sinnvolle Alternative auf Bundesebene dar. Nicht ohne (geschicht-lichen) Grund basiert das deutsche Zwei-Stimmen-System auf einem reinen Verhältniswahlrecht. Ergänzt aber durch die 5-Prozenthürde, die eine zu große Parteienvielfalt ver-hindern soll.

Augenfällige Beispiele für die Nachteile des Verhältniswahl-rechts liefern historisch die Weimarer Republik (mit bis zu 15 im Reichstag vertretenen Parteien) und in neuerer Zeit

die Niederlande, in der eine Sperrklausel von nur 0,67% gilt. In der (vorgezogenen) Parlamentswahl 2023 kamen daher 17 Parteien in die Zweite Kammer und die Regier-ungsbildung dauerte dann auch 223 Tage. Nach insgesamt 39 holländischen Regierungen seit dem 2. Weltkrieg zer-brach die letzte auch schon wieder vorzeitig in diesem Sommer.

Auch Italien ist für eine Parteienzersplitterung und rasch wechselnde Regierungen bekannt (67 Regierungen unter 30 Ministerpräsidenten seit 1945). Das komplizierte Wahl-recht wurde immer wieder geändert, zuletzt 2017 mit einer interessanten Mischung zwischen Mehrheits- und Ver-hältniswahl: 37% der Abgeordneten werden jetzt direkt gewählt, die restlichen Sitze nach dem landesweiten Abschneiden mit einer Sperrklausel von 3% vergeben. Zudem werden (kleinere) Parteien begünstigt, die schon vor der Wahl Bündnisse eingehen und für die zusammen eine höhere Sperrminorität von 10% gilt. Mit der Verfas-sungsreform 2020 wurde daneben die Größe der Abgeord-netenkammer von 630 auf 400 Sitze reduziert. Bei der letzten Parlamentswahl 2022 kamen zwar noch 7 Parteien mit mehr als 2% der Sitze in die Abgeordnetenkammer. Die rechtsgerichtete Drei-Parteienregierung unter Führung von Giorgia Meloni regiert aber immerhin bald so lange wie keine italienische Regierung vor ihr.

Da Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht beide ihre jeweil-igen Vor- und Nachteile haben und alle Versuche mit Zusatz-Sitzen für Parteien(-bündnisse), die landesweit eine Mehrheit erreichen, sehr kompliziert werden und z.B. in Italien als verfassungswidrig erklärt wurden, scheint eine einfache Mischung gar keine so schlechte Idee zu sein. Dies habe ich mit den Ergebnissen der letzten Bundestags-wahl vom 23.02.2025 und einer schlichten 50:50 Gewich-tung mal für Deutschland durchgespielt.

Da Deutschland seit 2002 nach klaren Regeln in 299 Wahlkreise aufgeteilt ist, kann die hälftige Zuteilung der Bundestagssitze hierbei direkt nach dem relativen Mehr-heitswahlprinzip übernommen werden. Demnach entfielen auf die SPD direkt 45, auf CDU/CSU 190, auf die Grünen 12, die AfD 46 und auf Die Linke sechs der 299 Bundes-tagsmandate. Daran wird deutlich, dass es mit einem reinen Mehrheitswahlsystem zu einem stark zugunsten der Union verzerrten Wahlergebnis kommen würde. Mit 63,6% der Sitze hätte sie klar die absolute Mehrheit. Eine derartige Sitzverteilung würde zwar eine stabile Regierung ermöglichen, aber sicher als zu ungerecht empfunden werden.
Die zweite Hälfte der Bundestagssitze soll hier ja aber nach dem Verhältniswahlprinzip verteilt werden. Zieht man das Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl heran, so ergibt die Mischung der beiden Hälften insgesamt 102 Sitze für die SPD und 289 Sitze für CDU/CSU. Dies würde für die Union zwar auch nicht zur absoluten Mehrheit von 300 Sitzen reichen, hätte aber auch eine Regierungsbil-dung mit den Grünen ermöglicht (342 Sitze). Mit der tat-sächlichen Sitzverteilung der letzten Wahl war ja nur eine Zweier-Koalition mit der SPD möglich (CDU/CSU als eine Partei angesehen), was zu einem hohen Kompromiss-zwang auf Seiten der Union geführt hatte. Die für Verfas-sungsänderungen wichtige 2/3-Mehrheit von 400 Sitzen wäre hier auch ohne Die Linke gegeben (CDU/CSU, SPD, Grüne zusammen 444 Sitze), was mit der aktuellen Bundestagszusammensetzung ja gerade nicht reicht.

Der AfD würde mit diesem Mischansatz auf 118 oder 19,7% der Bundestagssitze kommen. Weniger als im jetzigen Bundestag nach Verhältnisprinzip mit 24,1% der Sitze, da die AfD bundesweit (nur) 15,4% der Wahlkreise gewonnen hat, aber auf ein Zweitstimmen-Anteil von 20,8% kam. Neben dem reinen Prinzip der Sitzverteilung (Mehrheit versus Verhältnis) wird hier auch ein weiterer Unterschied deutlich, wenn neben einer reinen Verhältniswahl auch eine Direktstimme für eine(n) Kandidaten/-in abgegeben werden kann. Hier kommt es zu einer stärkeren Gewichtung der Persönlichkeit statt allein der Partei über Listenplätze und somit zu einer höheren Bindung zwischen Wähler und Kandidaten. Bei der letzten Wahl gaben immerhin 22,5% der Wähler dem/der Kandidaten/-in einer anderen Partei ihre Stimme als die ihrer Zweitstimme. Da mit der jüngsten Wahlrechtsreform (welche die Größe des Bundestags begrenzen sollte) die Erststimme mehr an die Zweitstimme gekoppelt ist, hat der Anteil dieses ‚Stimmensplittings‘ von 24,9% bei der letzten Wahl bereits abgenommen.

Mit der direkten Berücksichtigung der Erststimme bei der Mandatsverteilung für die Hälfte der Bundestagssitze würde deren Bedeutung dagegen stark erhöht. Mehrere Zusatz-vorteile sind mit dieser gemischten Sitzverteilung verbun-
den: Die Parlamentsgröße wäre immer auf 599-600 Sitze
begrenzt (mindestens ein Sitz kommt immer noch für die dänische Minderheit SSW dazu). Es gäbe keine Über-hangs- und Ausgleichmandate mehr und damit keine Pro-bleme mit der daraus resultierenden Vergrößerung des Parlaments auf z.B. 735 Sitze in der letzten Wahlperiode. Damit wäre auch der Streit um die Anzahl der Wahlkreise und die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel erledigt. Genauso das Problem, das mit der letzten Wahlreform nicht mehr alle Kandidaten/-innen die ihren Wahlkreis gewinnen auch wirklich ins Parlament einziehen: Jeder Wahlkreis hätte hier sicher seinen Bundestagsabgeord-neten.

Die Erststimme wäre eine echte Direktstimme. Die zwei Stimmen sollten auch beibehalten werden, da nur so eine personenbezogene Differenzierung und somit taktische Überlegungen bei der Stimmabgabe möglich werden. Dies käme bei dem derzeitigem Stimmverhalten auch der SPD zugute, die bei dem Mischansatz nur noch auf 102 Abge-ordnete käme statt der rechnerisch 114 im derzeitigen Wahlsystem bei 599 Abgeordneten. Bei nur einer Stimme und wenn sich die Wähler dafür eher für die Mitte zwischen derzeitigem Erst- und Zweitstimmenverhalten entscheiden würden, kämen sogar nur 92 Sitze für die SPD heraus. Das liegt daran, dass die SPD mit ihrem unter dem Erststim-menanteil von 20,1% liegenden Zweitstimmenergebnis von 16,4% nur 17 Wahlkreise gewonnen hätte.

Dieses Verhalten könnte auch in Bezug auf die Chancen der AfD bei einer Bundestagswahl sehr relevant werden. Hat der Wähler eine direkte Erststimme, so würde die AfD ggf. sogar weniger Wahlkreise als heute gewinnen, wenn sich die Erststimmen auf einen Nicht AfD-Kandidaten konzentrieren würden. Derartiges Wahlverhalten wird ja schon häufig auf kommunaler Ebene beobachtet. Eine Koalition ‚gegen‘ die AfD wird auf jeden Fall bereits durch die hälftige Wertung der Direktmandate erleichtert: Mit 342 bzw. 391 Sitzen hätte eine Zwei-Parteienregierung mit Grünen bzw. SPD auch ohne die Die Linke eine (komforta-ble) Mehrheit, wahrscheinlich auch noch bei einem weite-ren Erstarken der AfD.

Dieser Effekt ließe sich noch verstärken, wenn zusätzlich die 5% Hürde abgesenkt würde. Das ermöglicht zwar den Einzug von mehr Parteien ins Parlament: Mit dem Wahlergebnis von 2025 würde die SPD dann nur noch 96 Sitze, CDU/CSU 280 und die Grünen 48 Sitze erhalten. Dafür würde die FDP mit 13 und das BSW mit 16 Abgeordneten im Bundestag vertreten sein. Eine Zwei-Parteien-Regierung CDU/CSU mit SPD oder Grünen wäre immer noch möglich (mit der FDP reichte es weiterhin nicht). Die ‚etablierten‘ Parteien hätten auch ohne Die Linke eine klare Mehrheit der Sitze von 73,1%, was stabile Regierungskoalitionen ermöglichen würde. Die AfD würde hier nur noch auf 111 Sitze (18,6%) kommen.
Diese Berechnungen können als Spielerei angesehen wer-den, da eine Wahlrechtsreform mit einer klaren Schlechter-stellung der SPD (und der AfD) zum Status quo sicher wenig Chancen auf Verwirklichung hat. Aber wenn man in der Welt sieht, was mittlerweile alles umgesetzt wird ob-wohl es nicht mehr ganz guter demokratischer Stil ist, dann erscheint die Modifikation des Wahlrechts (wie in Italien!)
nicht ganz so abwegig. Auf jeden Fall weniger einschnei-dend und riskant als ein Verbotsverfahren gegen die AfD und deutlich besser als wenn alle demokratischen Parteien gezwungen wären, gegen die AfD eine Allparteien-Koalition zu bilden, was diese noch weiter stärken würde. Und die FDP (und das BSW) wären u.U. auch wieder im Parlament, wo eine echte liberale Stimme schon fehlt.

In aller Kürze:

In den letzten Jahren hat die Zersplitterung der Parteienlandschaft in Deutschland mit der AfD und dem BSW weiter zugenommen, so dass sich bereits 7 Parteien Hoffnung auf einen Einzug in den Bundestag machen können. Die Bindungswirkung der ehemaligen Volksparteien SPD und CDU/CSU ist drastisch zurückgegangen, sie würden derzeit sogar gemeinsam nicht mehr auf eine Mehrheit im Bundestag kommen. Durch die zunehmende Meinungsvielfalt einer polarisierten Gesellschaft und das schwindendende Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der ständig gleichen Regierungsparteien bekommen auf einzelne Themen oder gesellschaftliche (Fehl-)Entwicklungen fokussierte Herausforderer-Parteien immer mehr Zulauf. Eine handlungsfähige und stabile Regierung zu bilden, zumal unter Ausschluss der AfD oder der Linken, wird daher zunehmend schwieriger.

Mit ein Grund für dieses Ergebnis ist natürlich das primäre Verhältniswahlrecht in Deutschland, trotz Sperrklausel von 5%. Reine Mehrheitswahlsysteme ermöglichen zwar eher klare Machtverhältnisse, führen aber neben dem Gerechtigkeitsproblem in der Praxis auch nicht immer zu stabilen und gemäßigten Regierungen (USA, Frankreich). Eine schlichte Mischung der beiden kaum vereinbaren Wahlsysteme erscheint daher eine zwar methodisch unbefriedigende, aber vielleicht die einzige sinnvolle Lösung zu sein. Italien kann hier mit seiner Wahlrechtsreform von 2017 vielleicht sogar Vorbild sein.

Mit den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl vom 23.02.2025 und einer 50:50 Gewichtung habe ich das für Deutschland durchgespielt. Bei der Zuteilung der ersten Mandatshälfte nach dem Mehrheitswahlprinzip kann direkt das Ergebnis der Bundestagswahl für die 299 Wahlkreise übernommen werden. Allein mit dieser Stimmenwertung würde sich eine starke Verschiebung zugunsten der CDU/CSU ergeben, die 63,6% der Wahlkreise gewonnen hat. Dagegen hat die AfD (nur) 15,4% der Wahlkreise für sich entscheiden können, obwohl sie auf einen Stimmenanteil von um die 20,5% bei Erst- und Zweitstimme gekommen ist.

Zusammen mit der zweiten Hälfte der Sitze, die nach dem Zweitstimmenergebnis gemäß Verhältniswahlprinzip verteilt werden, käme die Union im Gesamtergebnis auf einen Mandatsanteil von 48,3% im Bundestag, noch knapp unter der absoluten Mehrheit. Dadurch wäre bei der letzten Bundestagswahl auch eine Koalition mit den Grünen möglich gewesen, als nur auf die SPD angewiesen zu sein. Auch wäme hier den Parteien der Mitte allein die wichtige 2/3-Mehrheit gesichert, ohne Die Linke. Die AfD dagegen würde mit diesem Mischansatz auf 19,7% der Bundestagssitze kommen, weniger als im jetzigen Bundestag mit 24,1% der Sitze.

Der Vorteil dieses gemischten Systems läge zum einen an der stärkeren Gewichtung der Erststimme was die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Regierungen merklich erhöht. Durch die Wahlmöglichkeit eines Direktkandidaten statt allein der Partei über Listenplätze kommt es zu einer höheren Bindung zwischen Wähler und Kandidaten. Zum anderen wäre die Parlamentsgröße immer auf 599-600 Sitze begrenzt, es gäbe keine Überhangs- und Ausgleichmandate mehr und damit keine Probleme mit der daraus resultierenden Vergrößerung des Parlaments. Zudem hätte jeder Wahlkreis hier sicher seinen Bundestagsabgeordneten. Im Ergebnis könnte die Notwendigkeit einer Allparteien-Koalition der gemäßigten Parteien gegen die AfD, was diese nur noch weiter stärken würde, in Zukunft eher vermieden werden.

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